
Der natürliche Wille ist ein juristischer Begriff, der die tatsächlich vorhandenen Absichten, Wünsche, Wertungen und Handlungsintentionen eines Menschen umfasst, auch wenn dieser sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, d.h. im Regelfall geschäftsunfähig i.S des {
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https://de.wikipedia.org/wiki/Natürlicher_Wille
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